Millionenförderung für die Selbsthilfe

Die KNAPPSCHAFT fördert Selbsthilfegruppen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und Thüringen stellen zur Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im laufenden Jahr annähernd neun Millionen Euro in den beiden Bundesländern bereit. Davon profitieren Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Einschränkungen und deren Angehörige.

70 Prozent des Geldes fließt im Rahmen einer Kooperation der gesetzlichen Krankenkassen. In der Pauschalförderung erhalten Selbsthilfegruppen sowie -organisationen Zuschüsse für ihre Informations- und Beratungstätigkeit. Darunter fallen regelmäßige Kosten für Miete, Porto,Telefon, Internet, Büroausstattung, Medien, Fortbildungen sowie Reisekosten.

Insgesamt 4,4 Millionen Euro wurden auf diese Weise 2025 in Hessen ausgezahlt. 640 Selbsthilfegruppen erhielten auf Antrag mehr als 900.000 Euro. Mehr als 1,2 Millionen Euro gingen an 39 hessische Landesorganisationen der Selbsthilfe, Zusammenschlüssen von Selbsthilfegruppen auf Landesebene. Weiter haben 22 regional tätige Selbsthilfekontatkstellen zur Unterstützung von Selbsthilffegruppen knapp 2,3 Millionen Euro erhalten.

In Thüringen wurden 2025 fast 2,33 Millionen Euro pauschaler Fördermittel ausgezahlt. Hier ging Geld an 398 Selbsthilfegruppen, 32 Selbsthilfelandesverbände und 22 Kontaktstellen. Der Topf für das laufende Jahr ist mit annährend 2,4 Millionen Euro gefüllt. In Hessen sind es etwa 6,5 Millionen Euro.

Selbsthilfegruppen helfen Menschen, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen und zu lernen, mit dieser umzugehen. Menschen mit psychischen Problemen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung bekommen auf Augenhöhe Rat und Hilfestellung. Das Ziel der Selbsthilfe ist die Verbesserung der Lebensqualität jedes Einzelnen und die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten und Behinderungen einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung. Daher fördern die gesetzlichen Krankenkassen die wichtige Arbeit dieser Einrichtungen.

In Hessen sowie Thüringen gilt der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Oktober 2022. Ein Begleitheft mit Hinweisen auf die wichtigsten Neuerungen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung in Hessen finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Anträge für die kassenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können an folgende Adresse geschickt werden: GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg

Anträge für die Projektförderung können ganzjährig gestellt werden. In Hessen stehen 2026 bei der KNAPPSCHAFT dafür 13.410 Euro zur Verfügung. In Thüringen sind es rund 14.370 Euro. Formulare sind online unter sowie unter verfügbar oder bei der KNAPPSCHAFT (Antonella Aiese-Prestino) Tel. 069 7430 1905; antonella.aiese-prestino@kbs.de erhältlich.

Zurück zur "Regionaldirektion Frankfurt"